Fundsachen

BSAG Fundbüro

Sie haben im Bus oder in der Straßenbahn etwas vergessen oder verloren? Wenn Ihr Gegenstand gefunden wurde, wird er nach zwei bis drei Werktagen in unserem Fundbüro an der Domsheide eintreffen.

Fundsachen (exklusive Schals, Mützen, Handschuhe und Regenschirme) werden von uns online sichtbar für Sie eingestellt. So können Sie direkt sehen ob Ihre Fundsache möglicherweise bei uns eingegangen ist.

Natürlich stehen wir Ihnen bei Fragen rund um das Thema Fundsachen auch gerne telefonisch unter 0421 55967575 oder per Mail (fundbuero@bsag.de) zur Verfügung.


Online-Fundbüro: FundInfo

Hinweis: Die Ausgabe der Fundsachen erfolgt über die Schalter im Kundencenter Domsheide. Gegebenenfalls wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.


Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 Absatz 1 BGB
In der Zeit von April 2019 bis August 2021 wurden beim Fundbüro der Bremer Straßenbahn AG zahlreiche Fundsachen abgegeben. Die Empfangsberechtigten, denen Rechte an diesen Gegenständen zustehen, werden gebeten, ihre Rechte beim Fundbüro der Bremer Straßenbahn AG, innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können die Sachen öffentlich versteigert werden. Bremen, den 1.3.22 Fundbüro Bremer Straßenbahn AG

Anregung, Lob und Kritik

Ihre Zufriedenheit steht bei uns an erster Stelle

Treten Sie mit uns in den Dialog!

Unsere Mitarbeitenden geben 365 Tage im Jahr ihr Bestes, um unsere Fahrgäste sicher und pünktlich an ihr Ziel zu bringen und Ihnen bei Fragen und Problemen zur Seite zu stehen. Doch es kommt auch vor, dass etwas nicht rund läuft. Dann schreiben Sie uns gern. Neben Ihrer konstruktiven Kritik freuen wir uns auch über Anregungen und Lob.

VBN-Mobilitätsgarantie
Pünktlichkeit ist unser oberstes Ziel. Unpünktlichkeit ist die Ausnahme. Der VBN garantiert Ihre Mobilität und darum gilt: Geld gibt es ab 21 Minuten Verspätung zurück! Mehr über die VBN-Mobilitätsgarantie finden Sie hier

Schlichtungsstelle 
Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an die »Nahverkehr-Schlichtungsstelle Niedersachsen und Bremen e.V., Postfach 6025, 30060 Hannover« per Post oder via Internet unter www.nahverkehr-snub.de.

Die Anrufung der Schlichtungsstelle ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Die Möglichkeit einer Klage auf dem ordentlichen Rechtsweg wird dadurch nicht beeinträchtigt.

VBN-Mobilitätsgarantie

Verspätung? Geld zurück!

Pünktlichkeit ist unsere Regel, Unpünktlichkeit die Ausnahme. Der VBN garantiert Ihre Mobilität und darum gilt: Geld zurück ab 21 Minuten Verspätung! Ohne Wenn und Aber, einfach, schnell und transparent. Verspätete Verbindung plus genutztes Ticket notieren und Geld zurück mit dem Online-Garantieformular  beantragen!


Wer kann die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen?  

  • Nutzer einer Vielzahl von Einzel- und ZeitTickets des VBN-Tarifs.
  • Antragstellende Personen müssen mindestens 15 Jahre alt sein und über eine IBAN-Bankverbindung verfügen.

 
Wann kann die VBN-Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden? 

  • Grundsätzlich bei Verspätung am Fahrtziel ab 21 Minuten. 
  • Unabhängig davon, ob Sie eine Direktverbindung oder Umsteigeverbindung genutzt haben. 

Der Grund für die Verspätung ist unerheblich. Maßgeblich für die VBN-Mobilitätsgarantie sind die aktuell veröffentlichten Fahrplanauskünfte des FahrPlaners (www.vbn.de und FahrPlaner-App).


Wann gilt die VBN-Mobilitätsgarantie nicht?  

  • Für mitgenommene Fahrgäste. 
  • Bei planbaren Abweichungen (zum Beispiel Baumaßnahme, Streik, Pandemie), die mindestens einen Tag vorher im FahrPlaner abrufbar sind.
  • Bei unplanbaren Abweichungen (zum Beispiel Unwetter, Unfall) ab dem zweiten Tag, wenn am ersten über die weiteren Ausfälle/Einschränkungen informiert wurde.

 
Zu beachten

  • Die Entschädigung ist pro Antragssteller (bei übertragbaren Zeitkarten pro Zeitkarte) auf maximal zwei Fahrten pro Tag und zehn Fahrten pro Kalendermonat begrenzt.
  • Der Erstattungsbetrag ist auf den Wert des jeweiligen EinzelTickets beziehungsweise des jeweiligen ZeitTickets begrenzt. Fahrgäste mit MonatsTicket (auch StadtTicket und SeniorenTicket), MIA- und MIAPLUS sowie JobTicket erhalten maximal den für den jeweiligen Kalendermonat gezahlten Betrag erstattet. Fahrgäste mit 7-TageTicket erhalten maximal den Wert des betreffenden Tickets erstattet.
  • Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt ausdrücklich für alle nachfolgend genannten EinzelTickets, TagesTickets oder ZeitTickets. Nutzer von nicht genannten Tickets erhalten keine Entschädigung.

 
Wie hoch ist die Entschädigung?

Nutzer der folgenden Tickets erhalten pro Verspätungsfall eine Entschädigung. Dabei ist egal, über welchen Vertriebsweg (Vorverkaufsstelle, Fahrpersonal, Ticketautomat, BOB, HandyTicket, DB-Navigator) das Ticket erworben wurde.
 

Ticket PREISSTUFE I, A, B ODER S PREISSTUFE C, D, E, F, G ODER H
EinzelTicket 2 Euro 50 Prozent des Ticketwertes
EinzelTicket Kind 1 Euro 50 Prozent des Ticketwertes
KurzstreckenTicket 1 Euro  
4er-Ticket 2 Euro 50 Prozent des Ticketwertes
4er-Ticket Kind 1 Euro 50 Prozent des Ticketwertes
10er-Ticket (Bremen, Bremerhaven) 2 Euro
10er-Ticket Schüler (Bremen, Bremerhaven) 1 Euro
TagesTicket (1 bis 5 Personen) mindestens 2 Euro, maximal 6,20 Euro, je nach Preisstufe und Personenzahl mindestens 2,60 Euro, maximal 10,30 Euro, je nach Preisstufe und Personenzahl
NachtTicket 2 Euro 50 Prozent des Ticketwertes
CityTicket Delmenhorst 1 Euro
GruppenTicket (pro Person) 1 Euro 50 Prozent des Ticketwertes
Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis 1 Euro 1 Euro

 Nutzer der folgenden Zeitkarten bekommen eine pauschale Entschädigung pro Vorfall.

TICKET PREISSTUFE I, A, B, C, D ODER S PREISSTUFE E ODER F PREISSTUFE G ODER H
7-TageTicket Erwachsene und Schüler 3 Euro 4 Euro 6 Euro
MonatsTicket Erwachsene und Schüler 3 Euro 4 Euro 6 Euro
MIA und MIAplus 3 Euro 4 Euro 6 Euro
JobTicket Erwachsene und Auszubildende 3 Euro 4 Euro 6 Euro

AnschlussTickets werden mit 1,80 Euro (Erwachsene) beziehungsweise 1,30 Euro (Kinder) pauschal erstattet. 1.-Klasse-Zuschläge werden mit 1,30 Euro pauschal erstattet. Voraussetzung ist eines der oben genannten erstattungsfähigen Grundtickets.


Taxikosten

In folgenden Fällen besteht Anspruch auf Erstattung von Taxikosten bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro:

  • Das Fahrtziel würde mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten erreicht werden.
  • Im Zeitraum 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr würde das Fahrtziel mit einer Verspätung von mehr als 30 Minuten erreicht werden. 
  • Für Personen im Rollstuhl: Bei defekter Einstiegshilfe und einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 20 Minuten am Fahrtziel.

Besteht eine alternative Fahrtmöglichkeit, mit der das Fahrtziel mit weniger als der angegebenen Verspätung erreicht werden kann, besteht kein Anspruch auf Taxikostenerstattung.


VBN-Mobilitätsgarantie beantragen

Der Antrag auf Entschädigung ist binnen 7 Tagen online an den VBN zu richten. Die Frist beginnt mit dem auf den Vorfall folgenden Tag. Sie ist auch gewahrt, wenn der Antrag bei einem der Verkehrsunternehmen des VBN unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erfolgt; maßgeblich ist insoweit das Datum des Eingangsstempels des Verkehrsunternehmens. Danach entfällt der Anspruch auf Entschädigung.
Bei der Antragsstellung muss das genutzte Ticket und gegebenenfalls weitere Nachweise vorgelegt werden. Dazu sind im Online-Formular alle Nachweise in gängigen Dateiformaten hochzuladen. Taxi-Quittungen sind im Original an den VBN zu senden.
Die Abwicklung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang beim VBN in der Reihenfolge der Antragseingänge.

Weitere Informationen zur VBN-Mobilitätsgarantie

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24h-Kundentelefon +49 421 5596-0

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Adresse und Öffnungszeiten

BSAG Fundbüro
Kundencenter Domsheide       

Anschrift
Balgebrückstraße 11
28195 Bremen

Öffnungszeiten                                              
Montag – Freitag
7:00 – 19:00 Uhr
Samstag
10:00 – 18:00 Uhr         

Telefonzeiten
0421/ 55 96 7575
Montag – Freitag
9:00 – 13:00 Uhr

E-Mail:
fundbuero@bsag.de

BSAG Kundencenter

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