Bus und Bahn sicher nutzen

Mit Rollator oder Rollstuhl

Einstieg unter Anleitung in einen Bus mit einem RollatorSicher mit dem Rollator oder Rollstuhl in Busse und Bahnen einsteigen und wieder aussteigen – das können Sie bei uns in Ruhe und mit der Hilfe von unseren hilfsbereiten und kompetenten Mitarbeiter:innen lernen. Die BSAG bietet regelmäßig Termine für das kostenlose Rollstuhl- und Rollatoren-Training an. 

Wie läuft das Training ab?

Mit dem rund zweistündigen Training erhalten Fahrgäste, die auf eine Gehhilfe angewiesen und unsicher bei der Nutzung von Bus und Bahn sind, die notwendige Unterstützung und Übung. Während des Trainings wird das sichere Ein- und Aussteigen in Bus und Bahn geübt. Alle Teilnehmer:innen werden individuell und mit viel Einfühlungsvermögen von unseren Mitarbeitenden betreut. Das Training findet in geschützter Atmosphäre statt. Ganz in Ruhe und mehrfach können die Abläufe ausprobiert werden – sei es mit dem Rollator oder mit dem Rollstuhl über den Hublift. Die Teilnehmer:innen können Fragen stellen und sie bekommen wertvolle Tipps, was das Mitfahren in Bus und Bahn erleichtert und sicherer macht.
 

Termine   Termine für 2024 werden in Kürze bereitgestellt.
Verspätung? Geld zurück!

Mobilitätsgarantie

Pünktlichkeit ist unsere Regel, Unpünktlichkeit die Ausnahme. Der VBN garantiert Ihre Mobilität und darum gilt: Geld zurück ab 21 Minuten Verspätung! Ohne Wenn und Aber, einfach, schnell und transparent. Verspätete Verbindung plus genutztes Ticket notieren und Geld zurück mit dem Online-Garantieformular beantragen!


Wer kann die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen? 

  • Nutzer einer Vielzahl von Einzel- und ZeitTickets des VBN-Tarifs.
  • Antragstellende Personen müssen mindestens 15 Jahre alt sein und über eine IBAN-Bankverbindung verfügen.

 
Wann kann die VBN-Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden? 

  • Grundsätzlich bei Verspätung am Fahrtziel ab 21 Minuten. 
  • Unabhängig davon, ob Sie eine Direktverbindung oder Umsteigeverbindung genutzt haben. 

Der Grund für die Verspätung ist unerheblich. Maßgeblich für die VBN-Mobilitätsgarantie sind die aktuell veröffentlichten Fahrplanauskünfte des FahrPlaners (www.vbn.de und FahrPlaner-App).


Wann gilt die VBN-Mobilitätsgarantie nicht?  

  • Für mitgenommene Fahrgäste. 
  • Bei planbaren Abweichungen (zum Beispiel Baumaßnahme, Streik, Pandemie), die mindestens einen Tag vorher im FahrPlaner abrufbar sind.
  • Bei unplanbaren Abweichungen (zum Beispiel Unwetter, Unfall) ab dem zweiten Tag, wenn am ersten über die weiteren Ausfälle/Einschränkungen informiert wurde.

 
Zu beachten

  • Die Entschädigung ist pro Antragssteller (bei übertragbaren Zeitkarten pro Zeitkarte) auf maximal zwei Fahrten pro Tag und zehn Fahrten pro Kalendermonat begrenzt.
  • Der Erstattungsbetrag ist auf den Wert des jeweiligen EinzelTickets beziehungsweise des jeweiligen ZeitTickets begrenzt. Fahrgäste mit MonatsTicket (auch StadtTicket und SeniorenTicket), MIA- und MIAPLUS sowie JobTicket erhalten maximal den für den jeweiligen Kalendermonat gezahlten Betrag erstattet. Fahrgäste mit 7-TageTicket erhalten maximal den Wert des betreffenden Tickets erstattet.
  • Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt ausdrücklich für alle nachfolgend genannten EinzelTickets, TagesTickets oder ZeitTickets. Nutzer von nicht genannten Tickets erhalten keine Entschädigung.

 
Wie hoch ist die Entschädigung? 

Nutzer der folgenden Tickets erhalten pro Verspätungsfall eine Entschädigung. Dabei ist egal, über welchen Vertriebsweg (Vorverkaufsstelle, Fahrpersonal, Ticketautomat, BOB, HandyTicket, DB-Navigator) das Ticket erworben wurde.

Ticket Preisstufe
I, A, B oder S
Preisstufe
C, D, E, F, G oder H
EinzelTicket 2 Euro 50 Prozent des Ticketwertes
EinzelTicket Kind 1 Euro 50 Prozent des Ticketwertes
KurzstreckenTicket 1 Euro  
4er-Ticket 2 Euro 50 Prozent des Ticketwertes
4er-Ticket Kind 1 Euro 50 Prozent des Ticketwertes
10er-Ticket (Bremen, Bremerhaven) 2 Euro
10er-Ticket Schüler (Bremen, Bremerhaven)           1 Euro
TagesTicket (1 bis 5 Personen) mindestens 2 Euro, maximal 6,90 Euro,          
je nach Preisstufe und Personenzahl
mindestens 2,90 Euro, maximal 11,40 Euro,
je nach Preisstufe und Personenzahl
NachtTicket 2 Euro 50 Prozent des Ticketwertes
CityTicket Delmenhorst 1 Euro
GruppenTicket (pro Person) 1 Euro 50 Prozent des Ticketwertes
Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis 1 Euro 1 Euro

 
Nutzer der folgenden Zeitkarten bekommen eine pauschale Entschädigung pro Vorfall.

Ticket Preisstufe
I, A, B, C, D oder S             
Preisstufe
E oder F                      
Preisstufe
G oder H
7-TageTicket Erwachsene und Schüler 3 Euro 4 Euro 6 Euro
MonatsTicket Erwachsene und Schüler 3 Euro 4 Euro 6 Euro
MIA und MIAplus 3 Euro 4 Euro 6 Euro
JobTicket Erwachsene und Auszubildende               3 Euro 4 Euro 6 Euro

AnschlussTickets werden mit 2,10 Euro (Erwachsene) beziehungsweise 1,50 Euro (Kinder) pauschal erstattet. 1.-Klasse-Zuschläge werden mit 1,50 Euro pauschal erstattet. Voraussetzung ist eines der oben genannten erstattungsfähigen Grundtickets.


Taxikosten

In folgenden Fällen besteht Anspruch auf Erstattung von Taxikosten bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro:

  • Das Fahrtziel würde mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten erreicht werden.
  • Im Zeitraum 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr würde das Fahrtziel mit einer Verspätung von mehr als 30 Minuten erreicht werden. 
  • Für Personen im Rollstuhl: Bei defekter Einstiegshilfe und einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 20 Minuten am Fahrtziel.

Besteht eine alternative Fahrtmöglichkeit, mit der das Fahrtziel mit weniger als der angegebenen Verspätung erreicht werden kann, besteht kein Anspruch auf Taxikostenerstattung.


VBN-Mobilitätsgarantie beantragen

Der Antrag auf Entschädigung ist binnen 7 Tagen online an den VBN zu richten. Die Frist beginnt mit dem auf den Vorfall folgenden Tag. Sie ist auch gewahrt, wenn der Antrag bei einem der Verkehrsunternehmen des VBN unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erfolgt; maßgeblich ist insoweit das Datum des Eingangsstempels des Verkehrsunternehmens. Danach entfällt der Anspruch auf Entschädigung. Bei der Antragsstellung muss das genutzte Ticket und gegebenenfalls weitere Nachweise vorgelegt werden. Dazu sind im Online-Formular alle Nachweise in gängigen Dateiformaten hochzuladen. Taxi-Quittungen sind im Original an den VBN zu senden. Die Abwicklung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang beim VBN in der Reihenfolge der Antragseingänge.

Weitere Informationen zur VBN-Mobilitätsgarantie

Sicherheit:

Videoüberwachung und Taxifahrten

Die Sicherheit unserer Fahrgäste ist – neben Pünktlichkeit und Sauberkeit – einer unserer zentralen Qualitätsansprüche. Damit Sie sich in unseren Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen sicher fühlen, gibt es eine Vielzahl von aufeinander abgestimmten Maßnahmen.

Videotechnik
Sollte es innerhalb der Fahrzeuge Streitigkeiten beziehungsweise Konflikte geben, werden die Verursacher:innen von einer Videokamera aufgenommen. Alle unsere Busse und Bahnen sind mit Kameras ausgestattet. Die Aufnahmen werden 24 Stunden gespeichert und danach gelöscht.

In den neuen »Nordlicht«-Bahnen besteht an jeder Tür die Möglichkeiten, per Tastendruck direkt mit dem Fahrer beziehungsweise der Fahrerin zu sprechen. Sie erhalten dann ein Kamerabild in der Kabine angezeigt, um zu wissen, was geschieht, und reagieren zu können. Unsere Fahrerinnen und Fahrer stehen beispielsweise über eine Funkverbindung mit der BSAG-Leitstelle in Kontakt. Die Position des Fahrzeugs wird damit automatisch übermittelt. Im Notfall ist die Polizei nach wenigen Minuten zur Stelle.

Taxi zur Haltestelle
Sicher von der Haltestelle nach Hause: Auf allen Linien, zu allen Tages- und Nachtzeiten können Sie sich zu Ihrer Ausstiegshaltestelle ein Taxi bestellen. Sagen Sie Ihrer BSAG-Fahrer:in beim Einstieg einfach Bescheid. Der Ruf-Service ist kostenlos, den Fahrpreis für das Taxi zahlen Sie selbst.

Schulungen unserer Mitarbeitenden
Um in Notfällen richtig handeln zu können, werden unsere Fahrer:innen, Kontrolleur:innen und Servicekräfte regelmäßig geschult. 

Zusammenarbeit mit der Polizei
Seit vielen Jahren arbeiten die Polizei Bremen und die BSAG eng zusammen. Die Leitstellen von Polizei und BSAG kooperieren zum Beispiel schnell und direkt bei der Bewältigung von Unfallfolgen und Konflikten. Ein weiteres Beispiel für die Zusammenarbeit sind die drei Polizei-Kontaktsäulen auf der BSAG-Haltestelle am Bremer Hauptbahnhof. Darüber können sich Fahrgäste direkt an die Polizei wenden, wenn sie sich unsicher fühlen oder Notfälle melden wollen.

Sicherheitspersonal in den Bahnen
Für Ihre Sicherheit sorgt zu dem unser eigenes Sicherheitspersonal. Die Kolleg:innen sind schwerpunktmäßig auf wechselnden Linien unterwegs.

Individuelle Haltewünsche

Auf ausgewählten Buslinien

Nach 20 Uhr können unsere Bus-Fahrgäste auf bestimmten Streckenabschnitten auch zwischen den Haltestellen aussteigen. So funktioniert es reibungslos:

  • Bitte sagen Sie Ihren Ausstiegswunsch spätesten an der letzten regulären Haltestelle vor Ihrem gewünschten außerplanmäßigen Halt der Fahrerin oder dem Fahrer.
  • Zwischen zwei Haltestellen wird höchstens einmal gehalten, da die Verspätungen würden sonst zu groß werden.
  • Aus Sicherheitsgründen darf der Bus nur an der ersten Tür verlassen werden.
  • Bei Risiko-Wetterlagen ist das Aussteigen außerhalb von Haltestellen leider nicht möglich –zum Beispiel bei Schnee, Eisglätte, starkem Regen und Gewitter.
  • Die Entscheidung, ob der Ausstieg außerhalb einer Haltestelle möglich und sicher ist, liegt allein beim Fahrpersonal.
Theorie und Praxis für Schüler:innen

Mit der BSAG sicher zur Schule kommen

Mit Bus oder Straßenbahn zur Schule: Das ist für viele Schüler:innen bequem sowie schnell und damit eine attraktive Möglichkeit in Bremen und umzu mobil zu sein. Dafür ist es zum Beispiel wichtig zu wissen, wie der Fahrplan gelesen wird, was es in den Fahrzeugen und an den Haltestellen zu beachten gilt. Diese und noch zahlreiche andere Fragen sind wichtig für Schülerinnen und Schüler, die sicher mit Bus und Bahn zur Schule fahren wollen oder damit in der Freizeit unterwegs sind.

Die BSAG hat deshalb in Zusammenarbeit mit der Bremer Bildungsbehörde und engagierten Pädagog:innen eine Bus-Schule ins Leben gerufen. Diese richtet sich besonders an Kinder aus 4. Klassen, um sie auf die neuen und oft längeren Schulwege ab der 5. Klasse vorzubereiten.

Die BSAG stellt für die Lehrer:innen der teilnehmenden Klassen kostenlos umfangreiches Informationsmaterial für den Theorieunterricht in der Schule zusammen. Dazu gehört beispielweise ein kreativ und altersgerecht zusammengestelltes Arbeitsheft mit spannenden Aufgaben rund um das Thema »Nutzung von Bus & Bahn«.

Für den praktischen Übungsteil lädt die BSAG die Schüler:innen und Lehrkräfte auf ihren Betriebshof ein. Hier wird in rund anderthalb Stunden das neu erworbene theoretische Wissen direkt ausprobiert.

Sie möchten mit Ihrer Klasse in die Bus-Schule »einsteigen«? 

Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0421/5596-148, wir beraten Sie gern und stellen verbindliche Termine zur Verfügung. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an busschule@bsag.de.

Mit Rollator oder Rollstuhl Bus und Bahn sicher nutzen

Hier finden Sie unseren Flyer.

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